Befreiung von der Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung bzw. einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – Informationen zum Datenschutz
13.04.2021
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 enthält Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Unter gewissen Voraussetzungen können Personengruppen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sein. Was in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich im Umgang mit Attesten zu beachten ist, finden Sie in nachfolgender Information.