Startseite Pandemie Befreiung von der Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung bzw. einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – Informationen zum Datenschutz

Befreiung von der Pflicht eine Mund-Nasenbedeckung bzw. einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen – Informationen zum Datenschutz

13.04.2021

Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 29. März 2021 enthält Regelungen zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Unter gewissen Voraussetzungen können Personengruppen von der Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes befreit sein. Was in diesem Zusammenhang datenschutzrechtlich im Umgang mit Attesten zu beachten ist, finden Sie in nachfolgender Information.

Befreiung Mund-Nasen-Schutz-Pflicht – Informationen zum Datenschutz (PDF-Datei, aktualisiert am 07.04.2022)