Startseite Allgemein Informationen Informationen zum Masernschutzgesetz

Informationen zum Masernschutzgesetz

14.10.2020

Auf Grund aktueller Anfragen informiert der Sächsische Datenschutzbeauftragte darüber, wie mit nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz vorzulegenden Unterlagen zu verfahren ist.

Vollständige Information (Letzte Aktualisierung erfolgte am 01.03.2022)