Informationen zum Masernschutzgesetz
14.10.2020
Auf Grund aktueller Anfragen informiert der Sächsische Datenschutzbeauftragte darüber, wie mit nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz vorzulegenden Unterlagen zu verfahren ist.
Vollständige Information (Letzte Aktualisierung erfolgte am 01.03.2022)